Sicherheitsrichtlinien im Selbstbau

 

 

Auspuff

Allgemein:
APA01:
Aufgabe des Auspuffs bei Verbrennungsmotoren ist, neben motorleistungsbeeinflussender Wirkung die Abgase von Kart und Fahrer wegzuführen und den Schalldruck zu dämpfen.

Empfehlung:
AP
E01:
Der Auspuff soll dafür sorgen, daß das Kart im Betrieb den am Einsatzort geltenden Höchstwert des Schallpegels nicht überschreitet.

APE02:
Die Abgase sind so zu führen, daß bei Austritt aus dem Auspuff evtl. mitaustretende Partikel oder Benzintröpfchen Nebenkartfahrer nicht verletzten oder ablenken.

APE03:
Der Auspuff soll nach Explosionen durch Fehlzündungen nicht beschädigt werden. Der Auspuff muss bis auf die funktionsbedingte Austrittsöffnung dicht sein.

APE04:
Der Auspuff mussso verlegt sein, daß er durch seine hohe Temperatur (Abgase treten mit bis zu 800°C aus dem Zylinder aus) weder den Fahrer verletzt noch Teile des Karts beschädigt oder gar in Brand setzt. Gegebenenfalls sind Schutzbleche oder Abstandshalter anzubringen.

APE05:
Der Auspuff muss so verlegt sein, dass er komplett innerhalb der Kartumrisse liegt.

Referenz:
APR01:
Lärmschutzvorschriften an Kartbahnen.

APR02:
Bei langfristiger Einwirkung von Schall über 90dB(A) treten Gehörschäden auf (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel). Dies ist besonders für die Kartbahnbetreiber und dessen Personal sehr bedeutend.

Tipp:
APT01:
Es gibt viele Feinheiten auf Kartbahnen, Rennstrecken oder Veranstaltungen: Normaler Betrieb, Abendbetrieb, Feiertagsbetrieb, Rennveranstaltung, etc. Hier gelten sicher territorial auch Unterschiede, die zu beachten sind. Bekannt sind Werte von 90dB bis 95dB. Was nicht heißt, daß auch mal höhere oder niedrigere Grenzwerte gelten. Besser man erkundigt sich telefonisch am geplanten Einsatzort, bevor man durch ein zu lautes Kart Ärger bekommt.

APT02:
Wer einen Motorradmotor verwendet, sollte sich den dazu passenden Auspuff besorgen und nur geometrisch den Gegebenheiten am Kart anpassen. Selbstgebaute Auspuffanlagen sollten nur auf Kartbahnen in Absprache mit dem Bahnbetreiber einer Lautstärkeprüfung unterzogen werden. Viele Kartbahnen haben hierzu eine Meßanlage.

APT03:
Nebenbei: Die Lautstärke eines Auspuffes ist nicht unmittelbar ein Maß für die Leistungsfähigkeit des Motors. Ein guter Schalldämpfer beeinflußt die Motorleistung nicht spührbar. Es gibt im Motorradzubehör Endschalldämpfer, die den Schallpegel soweit dämpfen, daß eine Straßenzulassung möglich ist. Es ist anzuraten, solche Endschalldämpfer zu verwenden.

APT04:
Benutzt man einen Endschalldämpfer, der für größer volumige Motoren geeignet ist, so ist hierbei eine Behinderung des Abgasflusses praktisch nicht gegeben.

APT05:
Im Kartsportbereich sind geeignete Schalldämpfer auch erhältlich. Sie sind an die Technik angelehnt, die es auch im Motorradbereich gibt.

Historie
Datum Innitiator Beschreibung

12.02. 2007 Siris-Team Strukturierungssystem hinzu
27.09. 2006 Siris-Team Innitialausgabe